Bequem und komfortabel
Alle Beratungen können wahlweise persönlich oder am Telefon stattfinden.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Ernährungsberatung, wenn eine ernährungsbedingte Erkrankung wie Diabetes, starkes Übergewicht und eine ärztliche Erfordernis vorliegt.
Da der Beruf des Ernährungsberaters nicht gesetzlich geschützt ist, erkennen die Krankenkassen meist nur dann die Kosten an, wenn der Berater die Ausbildung bei der Deutschen Gesellschaft für Ernährung absolviert hat oder ein Ökotrophologie-Studium nachgewiesen werden kann.
Da ich ein naturheilkundiges, ganzheitliches Studium absolviert habe, werden die Kosten meiner Beratung nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Möchten Sie eine Ernährungsberatung zur Prävention in Anspruch nehmen, wäre es empfehlenswert bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen, ob Sie einen Zuschuss bekommen.
Auch Privatversicherte können nachfragen, ob die Beratungskosten übernommen werden.